Sicherheiten bei Kreditvergabe oder Darlehen beim Hauskauf
Kreditsicherheiten im Überblick
Jeder, der einen Kredit aufnehmen will, wird mit dem Wort Sicherheiten konfrontiert. Sicherheiten deswegen, weil sich damit die Bank für den Fall absichert, dass ein Kreditnehmer seine Schulden nicht mehr bezahlen kann. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten der Sicherheiten, persönlich Sicherheiten und Sachsicherheiten. Persönliche Sicherheit bedeutet, dass ein Mensch dahinter steckt, bei Sachsicherheiten steht der Kreditsumme ein Sachwert gegenüber. Vereinbarungen über Sicherheiten müssen, wie alle anderen Vereinbarungen zu einem Kredit auch, schriftlich festgehalten werden. Im Folgenden sollen die wichtigsten Formen von Kreditsicherheiten näher erläutert werden.
Persönliche Sicherheiten
Kreditnehmer und Mitschuldner
Werden persönliche Sicherheiten vereinbart, haften entweder der Kreditnehmer selber, ein Mitschuldner oder ein Bürge für die Rückzahlung. Welche Form gewählt wird, ist abhängig von Vermögen und Zahlungsfähigkeit der Beteiligten. Haftet ein Kreditnehmer selber, geschieht dies häufig in Form einer Versicherung, der Übergang zur Sachsicherheit ist hier fließend.
Ein Mitschuldner ist eine Person, die wie ein zweiter Kreditnehmer gleichberechtigt in einen Kreditvertrag eintritt. In diesem Fall haften beide Beteiligten jeweils für die gesamte Schuld, die noch offen ist. Zusätzlich umfasst die Haftung auch alle Zinsen, Mahn- und Inkassogebühren sowie weitere Kosten eines Zahlungsverzugs. Die Bank kann sich hier aussuchen, welchen der beiden Schuldner sie im Fall eines Ausfalls „in die Pflicht nimmt“. Wichtig: Bei Ehepaaren erlischt die Mitschuldnerschaft im Fall einer Scheidung nicht automatisch, kann aber nach Vereinbarung in eine Ausfallsbürgschaft umgewandelt werden.
Bürgschaften
Bei Bürgschaften unterscheidet man noch einmal zwischen Bürge und Zahler sowie Ausfallsbürgschaften.
Haftet man als Bürge und Zahler, kann die Bank einen sofort zur Zahlung des Kredits heranziehen, unabhängig davon, ob der eigentliche Kreditschuldner gezahlt hätte oder nicht.
Bei einer Ausfallsbürgschaft kann der Bürge lediglich dann zur Rückzahlung herangezogen werden, wenn der eigentliche Kreditnehmer entweder in einem Zahlungsverzug und nicht greifbar ist oder aber deutlich erkennbar ist, dass er nicht wird zahlen können. Im §98 des Ehegesetzes ist geregelt, dass eine Mitschuldnerschaft nur in eine Ausfallsbürgschaft, nicht aber in Bürge und Zahler umgewandelt werden kann. Der Grund für diese Regelung: Da eine Scheidungsvereinbarung nur das Innenverhältnis, also das zwischen den Ex-Eheleuten, regelt, soll dem Ehepartner, der nicht mehr direkt von der Sache profitiert, für die der Kredit aufgenommen wurde, die Möglichkeit geboten werden, nur im Falle eines Zahlungsausfalls haften zu müssen.
Anfechtung der Bürgschaft
Eine Bürgschaft kann nur dann angefochten werden, wenn sie sittenwidrig ist. Das ist dann der Fall, wenn ein Bürge entweder moralisch unter Druck gesetzt und/oder nur unzureichend über seine Haftung aufgeklärt wurde. Eine angefochtene Bürgschaft kann dann für rechtsunwirksam erklärt werden, der Bürge muss also nicht zahlen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bürgschaften, die sich auf ein Pfandrecht beziehen, also wenn ein Ehepaar gemeinsam einen Kredit aufgenommen hat und dafür mit dem gemeinsam erworbenen Haus bürgt.
Wechsel
Ein Wechsel ist eine Urkunde, die eine Person dazu verpflichtet, einen bestimmten Betrag, in diesem Fall die Kreditsumme, zu einem bestimmten Zeitpunkt an eine bestimmte Person oder Institution (hier die Bank) entweder selbst zu zahlen oder von jemand anderem zahlen zu lassen. Der Wechsel, meist ein spezielles Blanko-Rekta-Wechselformular, wird daher vom Kreditnehmer und von der Person, die für den Kredit zusätzlich haftet, unterschrieben.
Sachsicherheiten
Sachsicherheiten sind Dinge, die im Fall eines Zahlungsausfalls von der Bank herangezogen werden können, um die Schulden zu tilgen. Dafür kann alles, was irgendwie wertvoll ist, zum Beispiel Autos, Immobilien, Versicherungen oder auch das Gehalt, als Sachsicherheit verwendet werden.
Gehalts- und Bezugsverpfändung
Besonders häufig findet man diese Art der Sachsicherheit bei Verbraucherkrediten, weil diese ohnehin meist aus dem laufenden Einkommen bezahlt werden. Nachdem man Gehälter und Bezüge laut Konsumentenschutzgesetz nicht direkt als Sicherheiten abtreten kann, wird hier lediglich das Pfandrecht an diesen verwendet.
Man unterscheidet zwischen der offenen und der stillen Bezugsverpfändung. Die offene Verpfändung, bei welcher der der Dienstgeber über die Kreditaufnahme seines Dienstnehmers informiert wird, ist die häufigere Variante. Durch diese Offenlegung sichert sich die Bank einen Pfandrang, was zur Folge hat, dass eventuelle weitere Gläubiger nachrangig behandelt werden. Vorteilhafter ist für den Kreditnehmer die stille Bezugsverpfändung, bei der keine Offenlegung erfolgt und die Bank auf den Vorrang verzichtet. Ob sich die Bank auf diese Möglichkeit einlässt, hängt von der Bonität des Kreditnehmers ab. Im Kreditvertrag steht allerdings meist ein Passus, welcher der Bank das Recht einräumt, die Verpfändung offenzulegen.
Versicherungen als Kreditsicherheiten
Kreditversicherungen sind eine Spezialform von Lebensversicherungen, die zusätzliche Risiken wie Arbeitslosigkeit oder schwere Krankheit mit abdecken können. Solche Versicherungen sind eine häufige und gängige Form von Sachsicherheiten, da sie den Banken garantieren, bei einem unvorhergesehenem Zahlungsausfall des Kreditnehmers trotzdem ihr Geld zu erhalten. In einigen Fällen kann auch eine bestehende Lebensversicherung als Sicherheit genutzt werden. Muss eine neue Versicherung abgeschlossen werden, so gibt es hier auch wieder unterschiedliche Formen:
Eine Kreditrestschuldversicherung wird für den Kreditbetrag abgeschlossen und springt dann ein, wenn der Kreditnehmer während der Laufzeit arbeitslos werden, schwer erkranken oder sterben sollte. Da die offene Restschuld im Lauf der Zeit immer weniger wird, werden auch die Beiträge immer niedriger.
Bei einer Ablebensversicherung wird der Tod des Versicherungsnehmers mit einer bestimmten Summe, meist dem Kreditbetrag, versichert. Die Laufzeit der Versicherung ist unabhängig von der Kreditlaufzeit und kann daher auch zur Absicherung der Hinterbliebenen dienen.
Bei einer Er- und Ablebensversicherung gibt es zusätzlich zur Absicherung im Todesfall eine fixe Leistung nach Ende der Versicherungslaufzeit.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Arbeitslosenversicherung kann eine ergänzende Absicherung zu einer Lebensversicherung darstellen. Aber Achtung: Solche Versicherungen sind häufig an bestimmte Bedingungen geknüpft und auch bei der Art der Prämienzahlung kann es große Unterschiede geben.
Verwendung von Versicherungen als Kreditsicherheiten
Versicherungen können auf drei Arten als Kreditsicherheiten verwendet werden:
- Bei der Vinkulierung handelt es sich um eine Auszahlsperre während der Laufzeit des Darlehens. Diese Form wird kaum angewendet.
- Bei der Verpfändung ist die Bank als Leistungsempfänger eingetragen, sämtliche Rechte und Pflichten bleiben aber beim eigentlichen Versicherungsnehmer. Während der Kreditlaufzeit verbleibt die originale Versicherungspolice bei der Bank.
- Bei der Abtretung (Zession) tritt der Versicherungsnehmer alle Rechte und Pflichten an die Bank ab, die den Vertrag auch jederzeit prämienfrei stellen oder kündigen kann.
Zu beachten ist, dass laut Verbraucherkreditgesetz die Kosten aller Nebenleistungen, also auch Versicherungsprämien in die Kreditkosten mit eingerechnet werden müssen.
Hypotheken
Eine Hypothek ist eine Spezialform des Pfandrechts, bei der Liegenschaften (das sind Immobilien) des Kreditnehmers, eines Mitschuldners oder eines Bürgen zur Sicherung der Kreditsumme verpfändet werden. Eine Hypothek taucht meist im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie oder dem Bau eines Hauses auf. Meist wird die Immobilie, die mit dem Kredit finanziert werden soll, dann auch mit dem Pfandrecht belastet. Die häufigste Form ist die Höchstbetragshypothek, bei der die Summe des Pfandrechts 20 bis 30 Prozent über der Kreditsumme liegt. Hypotheken müssen im Grundbuch eingetragen werden und alle dafür anfallenden Kosten sind vom Kreditnehmer zu zahlen.
Möglich ist auch eine Mischform, bei der das Pfandrecht über einen geringeren Betrag vergeben wird und andere Sachsicherheiten wie Lebensversicherungen oder Sparbücher zusätzlich verwendet werden. Manchmal wird auch auf die sofortige Eintragung des Pfandrechts ins Grundbuch verzichtet und nur eine einverleibungsfähige Pfandbestellungsurkunde hinterlegt, mit der dies jederzeit nachgeholt werden kann.
Sparbuchverpfändung
Die Sparbuchverpfändung ist eine attraktive Form der Kreditsicherheit, wird in der Praxis aber kaum angewendet. Meist stellt ein Dritter sein Sparbuch zur Verfügung, um den Kreditnehmer durch diese Sicherheit zu unterstützen. Während der Verpfändung wird das Sparbuch bei der Bank verwahrt, einem Zugriff auf das Guthaben muss die Bank zustimmen.
Wertpapierverpfändung
Weil Wertpapiere Schwankungen unterworfen werden, wird üblicherweise nicht der aktuelle Depotwert als Sicherheit anerkannt. Eine maßgebliche Rolle spielt außerdem die Art der Wertpapiere.
Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt als Kreditsicherheit ist bei Ratenkäufen oder Leasingverträgen sehr weit verbreitet. Der Verkäufer oder die finanzierende Bank bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware, räumen dem Käufer aber ein Nutzungsrecht ein.
Die Freigabe von Sicherheiten und Sicherheitenwechsel
Will der Kreditnehmer die Freigabe von Sicherheiten erreichen, muss die Bank grundsätzlich zustimmen. Die Situation wird ähnlich wie bei einer neuen Kreditvergabe neu bewertet. Die Zustimmung zur Freigabe oder Änderung wird umso bereitwilliger erteilt, je weniger sich dies auf die Änderung der Besicherung insgesamt auswirkt. Ein Sicherheitenwechsel ist zum Beispiel notwendig, wenn ein Bürge aus der Verpflichtung entlassen werden möchte. Dies ist etwa durch den Einstieg eines anderen Bürgen oder durch eine andere Sicherheit möglich. Allerdings werden für eine Freigabe oder einen Sicherheitenwechsel – teilweise sehr hohe – Gebühren fällig.